Parkett Pflegen

Seien Sie freundlich zu Ihrem Parkettboden

Parkett pflegen und reinigen - die besten Tipps | Wie pflegt man Parkett richtig | Parkettpflege für geöltes und lackiertes Parkett

Die Oberfläche Ihres Parkettbodens unterliegt einem natürlichen Verschleiß, weshalb eine regelmäßige Reinigung & Pflege unbedingt erforderlich ist.

Tipps für einen schönen Boden

Hochwertig versiegelte oder geölte Parkettböden schützen den Boden optimal vor Stab und Schmutz und ermöglichen eine problemlose Pflege. Aber Parkett unterliegt, je nach Beanspruchung, einem natürlichen Verschleiß. Gebrauchsspuren auf der Oberfläche bleiben auch bei hartem Holz und hochwertiger Oberflächenbehandlung auf Dauer nicht aus. Deshalb empfehlen wir vorbeugende Maßnahmen und regelmäßige Pflege. Um unnötiges Verkratzen zu vermeiden, sollten Möbel, insbesondere Tische und Stühle, mit Filzgleitern versehen werden. Bei Stühlen mit Laufrollen ist der Einsatz von geeigneten Stuhlunterlagen ratsam. In Eingangsbereichen sollten Fußmatten und Fußabstreifer liegen, da Schmutz und Sand wie Schleifpapier wirken. In stark frequentierten Bereichen empfehlen sich entsprechend größere Sauberlaufzonen und Schmutzfänger.

Worauf ist zu achten bei der Wahl der richtigen Pflegemittel?

Je nach Oberflächenbehandlung (Öl oder Lack) Ihres Parkettbodens werden unterschiedliche Systeme der Pflege angeboten. Die Pflegeanleitungen der Parkett-, Versiegelungsmittel- oder Öl- bzw. Wachshersteller sind unbedingt zu beachten. Sofern Ihnen diese nicht zur Verfügung stehen, fordern Sie diese bitte an. Generell gilt: Bei Parkettböden nie zu nass wischen, sondern "nebelfeucht", das heißt, den Lappen immer gut auswringen. Zu viel Feuchtigkeit kann dunkle Fugen, Vergrauung oder Schäden am Parkett hervorrufen. Universelle Reinigungsmittel sind in der Regel für Holzfußböden nicht geeignet. Bitte unterscheiden Sie zwischen Pflegemittel (nur zur Erstpflege und Pflege, nicht zur Reinigung), Reinigungsmittel (nur Reinigung, keine Pflege) sowie Intensiv- und Grundreiniger (starke Form der Reinigung, nicht oft durchzuführen).

Parkett Erstpflege

Pflegeöl oder Polish

Oftmals wird im Fachhandel von Parkettböden mit wohnfertiger Oberfläche gesprochen. Es wird damit geworben, dass die werksseitige Behandlung der Oberfläche (mit Öl oder Lack) nach der Verlegung nicht mehr eingepflegt werden muss. Wir empfehlen jedoch dringend, immer eine Erstpflege nach der Verlegung durchzuführen oder noch besser, durch einen Fachmann durchführen zu lassen.

Parkett Reinigen

Holzbodenseife oder Cleaner

Die tägliche Reinigung sollte trocken mit Besen oder Staubsauger erfolgen. Für die regelmäßige Reinigung mit Wischwasser geben Sie das für Ihren Parkett passende Reinigungsmittel hinzu und wischen "nebelfeucht" auf. Bei stärker verschmutzen Böden kann die Dosierung gegebenenfalls erhöht werden. Setzen Sie Ihr Parkett niemals unter Wasser, das das Holz sonst quillt und schwere Schäden entstehen.


Parkett Pflegen

Pflegeöl oder Polish

Ihr geölter oder versiegelter Parkettboden sollte hin und wieder gepflegt werden. Die Pflege macht die Oberfläche strapazierfähig und angegriffene Oberflächen bekommen so wieder ihren natürlichen Glanz. Vor der Anwendung sollte der Boden trocken und frei von Verschmutzungen sein. Tragen Sie das passende Pflegemittel mit einem Pad oder fusselfreien Tuch auf. Lassen Sie die Oberfläche trocknen und polieren Sie nach. Bei mäßig beanspruchten Böden einmal im Jahr zu pflegen. 

Parkett Intensivreinigung

Grundreiniger oder Spezialreiniger

Zur intensiven Reinigung sehr stark verschmutzter Böden gibt es spezielle Renigungsmittel. Säubern Sie mit dieser konzentrierten Reinigungslösung den Boden gründlich und wischen Sie im Anschluss daran mit klarem Wasser nach, um restlichen Schmutz von der Oberfläche zu entfernen. Abschließend sollte eine Nachbehandlung mit dem passenden Pflegemittel erfolgen. Zur Entfernung tieferer Flecken oder auch Kratzer gibt es spezielle Mittel oder Rapartursets.


Gut zu wissen

Parkett und Raumklima

Holz ist ein natürlicher hygroskopischer Werkstoff, der Feuchtigkeit aufnehmen und abgeben kann. Dabei passt sich die Holzfeuchtigkeit permanent dem jeweiligen Umgebungsklima (Raumtemperatur und vor allem Raumluftfeuchtigkeit) an. Im Wohnbereich findet man üblicherweise eine Raumklima zwischen 15°C und 29°C und eine relative Luftfeuchte zwischen 45% und 65% vor. Parkett ist grundsätzlich für diese klimatischen Bedingungen geeignet. In diesem Bereich zeigen sich die natürlichen holztypischen Erscheinungen wie Fugen, Risse oder Schüsselungen in mäßiger Ausprägung. Bei längerfristigen Abweichungen kann es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und in Bezug auf Parkett zu übermäßigen Veränderungen von deren Erscheinungsbildern, wie zum Beispiel größeren Verformungen, Fugen- oder Rissbildungen kommen.

Parkett mit Fussbodenheizung

Parkett mit Fussbodenheizung - passt das überhaupt zusammen? Die Erfahrung zeigt: Ja, es hat sogar Vorteile. Das Raumklima über einer Fussbodenheizung ist im Allgemeinen gleichmäßiger als in Räumen mit Heizkörpern. Zu beachten ist, dass die Oberflächentemperatur des Bodens 29°C nicht übersteigt. Der Wärmedurchlasswiderstand von Parkett ist niedrig, das heißt, der Wärmedurchfluss wird geringfügig behindert. Parkett auf Fussbodenheizung ist also durchaus wirtschaftlich. Naturgemäß muss in Kauf genommen werden, dass Hölzer wie Buche und Ahorn eine stärkere Fugenbildung zeigen als beispielsweise die Eiche. Wichtig ist, wie oben beschrieben, die Einhaltung des richtigen Raumklimas. Aus technischer Sicht empfehlen wir, Parkett auf Fussbodenheizung immer fest mit dem Untergrund zu verkleben.


Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten an Fussböden

Den idealen Fussboden gibt es nicht. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die häufigsten Anlässe für Reklamationen an Bodenbelägen. In welchen Fällen muss der Kunde Unregelmäßigkeiten tolerieren? Wann handelt es sich um einen Mangel? Wie lässt sich Reklamation vorbeugen? Beim Streit über Unregelmäßigkeiten an Parkett- und Bodenbelägen geht es meist um das optische Erscheinungsbild, die Auswirkungen von Toleranzen, Unebenheiten, ungleichmäßige Verlegung, Farbunterschiede, Fugenausbildung sowie kleinere Ausbesserungen.

Parkettböden

Parkett wird in verschiedenen Sortierungen geliefert, die in den europäischen Normen für Holzfussböden beschrieben sind. Je nachdem, welche Qualität der gelieferten Sortierung vereinbart wurde, sind unterschiedliche Unregelmäßigkeiten zulässig. Die im Folgenden aufgelisteten Erscheinungsbilder stellen gemäß der Auffassung von Parkettsachverständigen in der Regel keinen Fehler dar:

  • Radiale Luftrisse, die durch das Material der Versiegelung aufgezogen / leicht gewölbt sind
  • Kittstellen, sofern sie keinen störenden Gesamteindruck bewirken
  • Würfelüberschneidungen bei Parkettstäben von bis zu 3 mm in eine Richtung oder bei Mosaikparkett von bis zu 4 mm in eine Richtung
  • Äste, sofern sie nicht gehäuft auftreten
  • Drehwuchs
  • Lagerflecken, sofern sie nicht zu deutlich erkennbar sind
  • Hohl klingende Stellen, soweit sie auf kleine Teilflächen beschränkt sind und sofern der Belag an sich festliegt
  • Wellenbildung auf der Parkettoberfläche, die nur von einem besonderen Betrachtungspunkt oder unter besonderen Lichtverhältnissen erkennbar sind (da mit üblicherweise angewendeten Walzenschleifmaschinen kein völlig wellenfreier Schliff möglich ist)
  • Vereinzelte Haare vom Pinsel in der Versiegelung
  • Geringe Spuren von Staub in der Versiegelung (sind nicht zu verhindern, da sich immer Staubpartikel in der Luft befinden, die sich auf der frisch behandelten Fläche ablagern)
  • Unterschiedliche Dicke der Versiegelung oder "Tränen", sofern der optische Gesamteindruck nicht gestört wird

Zu Streitigkeiten über Hohlstellen im Parkett schreibt Professor Andreas Rapp in seinem Buch "Schäden an Holzfussböden": Unter anderem aufgrund von Ebenheitstoleranzen des Untergrunds kann es bei kleinen Elementeabmessungen zu Hohlstellen kommen. Soweit der Holzfussboden an sich festliegt und hohl klingende Stellen sich auf kleine Teilflächen beschränken, sind diese hinzunehmende Unregelmäßigkeiten. Die Flächengröße einzelner hohl klingender Stellen sollten bei Stabparkett 0,25 qm und bei Fertigparkett sowie Dielen 0,50 qm nicht überschreiten. Einzelne Lamellen dürfen teilweise hohl liegen, wenn sie sich nicht nennenswert bewegen lassen. Bei Lammparkett beträgt die zulässige Anzahl dieser sogenannten Wipper drei pro 15 qm.

Optisches Erscheinungsbild, Toleranzen, Ebenheiten

Für die Beurteilung ist das Erscheinungsbild bei üblicher Raumnutzung maßgeblich. Die optische Einschätzung sollte daher in aufrecht stehender Haltung erfolgen, es sei denn, eine Betrachtung aus der Sitzposition ist gebrauchsüblich. Beobachtungen oder Abfühlen der Oberfläche des Fussbodens in kniender oder gebückter Haltung scheiden für die Beurteilung aus. Des Weiteren dürfen keine von üblichen Gebrauchssituationen deutlich abweichende Lichtverhältnisse vorherrschen. Und die Beurteilung ist bei üblicher Möblierung vorzunehmen.

Werden Unebenheiten bzw. Unregelmäßigkeiten aus einer Blickrichtung sichtbar, müssen diese zwecks Verifizierung der Beanstandungswürdigkeit aus einer weiteren, veränderten Blickrichtung gleichermaßen erkennbar sein. Ein Fussboden ist kein Möbelstück. Er ist ein Gebrauchsgegenstand, der in aller Regel täglich beansprucht und belastet wird. Anforderungen an die Oberfläche wie an ein Möbelstück scheiden daher aus.  Auch Schräglicht-Beleuchtungen und Effekte durch Lichtbrechung dürfen für eine Beurteilung nicht herangezogen werden.


Den Bei optischen Beeinträchtigungen geht es um die Frage, welche Störwirkungen Farbabweichungen, Verschmutzungen, Unebenheiten sowie kleinere Beschädigungen auf einen Betrachter haben. Es gilt als Grundsatz, dass derartige Beeinträchtigungen unter gebrauchsüblichen Bedingungen zu beurteilen sind. Die Beurteilung erfolgt also aus einem Betrachtungszustand, zum Beispiel unter Beleuchtungsbedingungen, die auch bei späterer Nutzung üblich sind.

Unebenheiten werden nach DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau - beurteilt

Besonders bei Parkett und Bodenbelägen ist dabei zu beachten, dass Prüfungen so früh wie möglich durchzuführen sind, spätestens jedoch bei der Übernahme der Bauteile oder des Bauwerks durch Folgeauftragnehmer oder unmittelbar nach Fertigstellung des Bauwerks. Der tragende Untergrund von Fussboden-Belägen besteht nämlich überwiegend aus Stahlbetondecken, die als Tragwerk auf Biegung beansprucht sind.

Je nach Spannweite, Dimensionierung, Zeitpunkt der Belegung nach der Deckenherstellung und weiteren Faktoren, biegen sich Decken noch nach der Fertigstellung des Belags mehr oder weniger stark durch. Besonders bei Messung von Abweichungen der Ebenheit mit großen Messpunktabständen können daher die Grenzwerte der Norm überschritten sein, ohne dass ein Verlegefehler vorliegt. 


Bei geschliffenen Oberflächen von Parkettböden kann erwartet werden, dass bei einem kurzem Messpunktabstand (zum Beispiel 10 cm) die in der Toleranznorm angegebenen Abweichungen (2 mm) unterschritten werden. Zu bedenken ist weiterhin, dass prinzipiell eine Überprüfung der Einhaltung der Toleranzen nur dann durchgeführt werden soll, wenn augenscheinlich störende Abweichungen vorhanden sind und nicht einfach so ohne Anlass.

Anhaltspunkte und Grenzwerte für Schwellen im Wohnungsbau

An Türdurchgängen mit Wechsel der Belagsart können Schwellen entstehen, über deren Zulässigkeit und Beudeutung häufig diskutiert wird. Die Regeln für Fussböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr bezeichnet Höhenunterschiede von mehr als 4 mm als Stolperstellen. Im "barrierefreien Bauen" sollen in öffentlichen Gebäude und Arbeitsstätten Türschwellen grundsätzlich vermieden werden. Wenn sie unbedingt technisch erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 10 mm sein. Damit liegen Anhaltspunkte und Grenzwerte für Schwellen im Wohnungsbau vor - Schwellen unter 4 mm sind hinzunehmen, Schwellen über 10 mm sind indiskutabel. In der dazwischen liegenden Spanne wird die Hinnehmbarkeit vom Einzelfall - zum Beispiel von den technischen Rahmenbedingungen, der Art und Häufigkeit der Nutzung und der Geometrie der Schwelle abhängen. Bei Wohnungseingägngen kann das Problem häufig durch zwischengeschaltete Fußmatten geregelt werden.

Kratzer, Kellenschläge, pickelartige Oberflächen

Pickelartige Oberflächen, Kellenschläge, Kratzer in der Belagsoberfläche, auch wenn sie die Nutzungs- und Gebrauchseigenschaften des Bodenbelages nicht beeinträchtigen und auch keinen schnelleren oder höheren Verschleiß des Bodenbelages verursachen, sind auf alle Fälle keine vom Bauherrn/Auftraggeber hinzunehmende Unregelmäßigkeiten und werden deshalb auch nicht akzeptiert. Nach Auffassung der meisten Sachverständigen können sich die Handwerker aus Reklamationen von sichtbaren Kellenschlägen nicht mit dem Hinweis auf die DIN 18202 herausreden. Nach Meinung der Sachverständigen ist das Erstellen von Fussbodenflächen mit einer topfebenen Oberfläche ohne jegliche Kellenschläge keine spezielle Leistung, sondern gehört zum Standard der Fussbodentechnik. Demzufolge können Kellenschläge zu einer sehr teuren Reklamation werden. In einem solchen Fall bleibt dem Bodenleger nichts weiter übrig, als den Bodenbelag restlos zu entfernen und eine fachgerechte Neuverlegung durchzuführen.

Zerkratze Belagsoberflächen

Zu zerkratzen Oberflächen bei Bodenbelägen kann es beispielsweise aus folgenden Gründen kommen:

Unsachgemäße Benutzung: Schwere Möbel stets heben und nicht schieben. Unter Stuhl- und Tischbeinen Filzgleiter oder passende Stuhlrollen anbringen.

Nicht fachgerechte Reinigung und Pflege: Einsetzen der richtigen und vom Hersteller empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel. Um Schäden, wie beispielsweise Kratzer an den Bodenbelägen durch eine falsche Reinigung und Pflege zu vermeiden, müssen die Angaben und Empfehlungen der Hersteller der Bodenbeläge und der Reinigungs- und Pflegemittelhersteller beachtet werden. Aus diesem Grund hat der Bodenleger die Reinigungs- und Pflegeanleitung im technischen Datenblatt gemäß DIN 18365 "Bodenbelagsarbeiten" an seinen Bauherrn/Auftraggeber/Nutzer zu übergeben. Es wird empfohlen, die Reinigungs- und Pflegeanleitung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu übergeben, beispielsweise im Zusammenhang mit der Belagsauswahl oder der Auftragsbestätigung.

Farbunterschiede

Aus produktionstechnischen (vor allem bei Holzfussböden) und verlegetechnischen Gründen sind bestimmte optische Abweichungen, zum Beispiel in der Farbgleichheit benachbarter Bahnen oder in der übereinstimmenden Weiterführung von Mustern (Musterversprünge) nicht vollständig vermeidbar.

Fugen im Parkett

Mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholen sich alljährlich die Fragen der Kunden während der Heizperiode: Das Parkett hat Risse, Fugen oder Spalten. Doch keine Sorge, im Normalfall handelt es sich dabei um einen ganz natürlichen Vorgang - das Quellen und Schwinden von Holz. Deshalb möchten wir Ihnen hier einige aufklärende Worte an die Hand geben, um das notwendige Verständnis für den schönen Werkstoff Holz vermitteln zu können.

Holzfeuchte von Parkett

Parkett wird nach DIN-Norm mit einer Holzfeuchte von 9% +/- 2% geliefert und soll auch so verlegt werden. Diese Holzfeuchte entspricht einem Raumklima zwischen 20°C und 22°C sowie einer relativen Luftfeuchtigkeit zwischen 55% und 60%. Dieses "Normalklima" sollte im Jahresdurchschnitt auch in den Wohnräumen erreicht werden. Es wird jedoch im Sommer naturbedingt überschritten und im Winter durch Beheizung der Räume mit sämtlichen Heizungsarten unterschritten.

Dementsprechend ist eine stetige Veränderung des Naturproduktes Holz unausbleiblich. Im Sommer wird das Parkett geringfügig quellen und im Winter geringfügig schwinden. Wie bereits erwähnt, ist das Erscheinungsbild eines Parkettbodens entscheidend von den raumklimatischen Bedingungen abhängig. Durch Störungen des Raumklimas, insbesondere durch Veränderung der relativen Feuchte in der Raumluft, ergeben sich einerseits negative und andererseits positive Einwirkungsmöglichkeiten auf verlegte Holzfussböden wie Parkett.

Quellen und Schwinden von Holz

Bei einer relativen Luftfeuchte im Sommer von 75% und einer Temperatur von 20°C wird die Holzfeuchte etwa 14,5% betragen (Holz quillt). Während der Wintermonate bei künstlicher Beheizung und gleicher Temperatur kann es durchaus möglich sein, dass die relative Luftfeuchtigkeit auf 34% und die Holzfeuchte auf 6,8% absinken (Holz schwindet). In solchen Fällen kommt es zwangsläufig zu Fugen im Parkett. Diese Gesetzmäßigkeit wird als Arbeiten des Holzes bezeichnet.

Weil Holz ein anisotroper Werkstoff ist, der sich in den verschiedenen Richtungen des Wachstums unterschiedlich verhält, hat das Holz in diesen Wachstumsrichtungen unterschiedliche Schwundmaße und ändert deshalb sein Volumen nicht gleichmäßig. Diese Veränderungen vollziehen sich je nach Feuchtewechselzeit der verwendeten Holzart nicht zeitgleich, sondern zeitverzögert. Dies geschieht auch bei versiegelten Parkettböden, weil die Schichten der Versiegelung den Feuchtehaushalt zwischen Holz nur etwas verzögern können.


Die Fugenbildung während der Heizperiode kann jedoch ohne weiteres durch zusätzliche Befeuchtung des Raumklimas positiv beeinträchtigt oder sogar völlig verhindert werden. Dies ist keineswegs für Parkett und andere Holzböden mit Nachteilen verbunden, denn die auftretenden Quell- und Schwingspannungen werden von Klebstoffschichten und von den Unterbodenoberflächen aufgenommen und schadlos abgebaut. Wir empfehlen den fachgerechten Einsatz von Raumbefeuchtern, um eine relative Luftfeuchtigkeit von ca. 55% zu erreichen. Zu empfehlen sind Raumbefeuchter mit eingebauten Steuerhygrostaten (Feuchtigkeitsreglern), welche entsprechend gepflegt und gereinigt werden müssen. Ergänzend empfehlen wir den fachgerechten Einsatz von Hygrometern, die das Raumklima aufzeichnen und dokumentieren. Bedenken Sie dabei stets, dass eine konstante Luftfeuchtigkeit sowohl für das Wohlbefinden der Bewohner als auch für die Beschaffenheit des Parketts vorteilhaft ist.

Fazit

In welchem Umfang die oben aufgeführten Unregelmäßigkeiten hingenommen werden müssen und ab wann als Mängel beurteilte Abweichungen eine Nacherfüllung durch Austausch oder großflächiges Abschleifen und Neuversiegeln rechtfertigen, ist entscheidend vom Gesamteindruck und dem geforderten Qualitätsniveau der Fläche abhängig. Bei der Beurteilung der Frage, ob Abweichungen im Rahmen der "üblichen Beschaffenheit" liegen und hinzunehmen sind oder ob es sich um Mängel oder Fehler handelt, die zu beseitigen sind, beinhalten auch immer eine gewisse Grauzone. Die getroffenen Aussagen sollen helfen, diese Grauzonen so gering wie möglich zu halten, aber auch Bauherrn/Auftraggeber von Idealvorstellungen zu befreien.

Bei Parkett und auch anderen Bodenbelägen besteht das Problem, dass einzelne optisch fehlerhaft hergestellte oder verlegte Elemente, zum Beispiel ein Parkettstab nicht alleine ausgetauscht werden können, ohne dass das Ergebnis optisch noch unbefriedigender wäre. Bevor dann wegen einiger Stellen der gesamte Belag ausgetauscht wird, stellt sich dann unter Anwendung von § 635 BGB die Frage, ob dieser Aufwand angesichts der geringen Bedeutung des Mangels nicht unverhältnismäßig ist. Dazu ist zu klären, ob der Mangel in optischer Hinsicht als geringfügig, - also "hinnehmbar" - einzustufen ist.

Alle oben stehenden Informationen können und sollen nur unverbindlich fachmännisch beraten. Wegen der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in der Praxis können aus diesen keine Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche abgeleitet werden. Konsultieren Sie im Einzelfall immer unbedingt Ihren Fachverleger.


Parkett Laupheim

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Prüfhinweis

Die Produkte sind vor der Verlegung oder Verarbeitung zu überprüfen. Reklamationen nach der Verarbeitung können nicht mehr angenommen werden.

Beachten Sie bitte aufmerksam die Technischen Datenblätter zu den jeweiligen Produkten inklusive Anweisungen zur Pflege und Anleitungen zur Verlegung. Wenn Ihnen die Datenblätter nicht vorliegen,  fordern Sie diese bitte umgehend bei uns an.

Logistikinformation

Bei der Auslieferung von Waren fällt ein Logistik- und Mautzuschlag je nach Menge und Produkt an. Gültig für Abnahme in einer Sendung unabgeladen LKW ohne Hebebühne.

Es können nur volle Pakete geliefert werden. Teillieferungen, Baustellenanlieferungen, Avis, Express-Service, Anlieferung mit Hebebühne oder Fixtermin nur auf gesonderte Anfrage und mit Zuschlägen. Transportkosten für ausschließlich Zubehör auf Anfrage.

Warenrücknahme

Es können nur original verpackte und unbeschädigte Lagerartikel zurückgegeben werden. Eine Rücknahme kann bis maximal 6 Wochen nach Lieferung oder Faktura erfolgen.

Falls Waren zurück gegeben werden, müssen diese frei Haus an uns zurück geliefert werden. Bestellware sowie Klebstoffe, Lacke, Öle und Pflegemittel können generell nicht zurück gegeben werden. Rücknahmen werden zu 70% des Warenwertes gutgeschrieben.



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